Die Kieferorthopädische
Frühbehandlung ist eine Sonderform der
kieferorthopädischen
Behandlung, die dazu dient, Gebiss- und Kieferfehlentwicklungen
möglichst frühzeitig zu korrigieren, um eine weitere
ungestörte
Entwicklung zu gewährleisten.
Die wohl häufigste
Begründung/Indikation für eine
kieferorthopädischen Frühbehandlung
ist der obere Schmalkiefer, was bedeutet, dass der
obere
Zahnbogen in Relation zum unteren Zahnbogen zu schmal ist. Oft ist
dieser in der
Breite nicht ausreichend entwickelte Oberkieferzahnbogen
vergesellschaftet mit einer Rücklage des Unterkiefers.
Bei
korrekter Stellung des
Unterkieferkomplexes zeigt sich dann oftmals ein einseitiger
oder
beidseitiger Kreuzbiss.
Stehen
die oberen
Frontzähne weit vor den unteren, handelt es sich um eine große frontale
Stufe.
Stehen
bei geschlossener
Zahnreihe die unteren Frontzähne vor den oberen, so spricht
man von
einer progenen Verzahnung.
Treffen
die oberen und
unteren Frontzähne gar nicht aufeinander, wird dieses als offener
Biss bezeichnet.
Je nach Ausprägung der
Abweichung sollte eine kieferorthopädische
Frühbehandlung erfolgen. Die Behandlungen erfolgen
zu nahezu hundert Prozent mit herausnehmbaren
Behandlungsgeräten,
die nachmittags und nachts getragen werden. Möglich sind
kieferorthopädische Frühbehandlungen ab dem vierten
Lebensjahr. Je nach Schweregrad der
Gebiss- und/oder Kieferfehlstellung werden die Kosten von den
gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Früh erkannte
Fehlstellungen der Zähne und/oder Kiefer lassen sich oftmals
mit
einfachen Mitteln beheben! Wir beraten Sie gerne.